Anerkannt nach dem rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (BFG § 7 Abs. 3 Nr. 4)
Bildungsfreistellung

Ausbildung zum/zur Entspannungspädagogen/in

Qualifizierte Ausbildung durch Ärztin, Dipl.-Pädagogen und Therapeuten



Allgemeine Informationen

 
Der Bedarf an individuellen Entspannungsmaßnahmen steigt stetig und wird in Zukunft immer wichtiger. Den Grund hierfür finden wir im zunehmenden Stress für den Einzelnen. Gesundheitliches Wohlbefinden und eine positive Lebenseinstellung erhalten wir durch „innere Balance“. Die Voraussetzung für ein inneres Gleichgewicht ist jedoch, dass wir gelernt haben (oder lernen), wie wir mit Stress und seinen negativen Folgen umgehen können. Entspannung und innere Einkehr sind wichtig für den notwendigen Ausgleich zwischen Körper, Geist und Seele. Ausgebildete EntspannungspädagogInnen verfügen über ein breites Spektrum verschiedener Entspannungstechniken, können diese vermitteln und individuelle Angebote unterbreiten. Sie sind darüber hinaus in der Lage, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. 
 

Möglichkeiten

  • Die Ausbildung zum/zur Entspannungspädagogen/in ermöglicht Ihnen ein selbständiges Arbeiten in eigener Praxis
  • eine freiberufliche Tätigkeit als KursleiterIn (z. B. an Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Erholungsheimen, Fitness- u. Sportvereinen, Krankenkassen, Arztpraxen usw.)
  • eine freiberufliche Tätigkeit als Referentin (z. B. für Fortbildungsträger im Bereich Erziehung/Seniorenarbeit usw.) 

Wir bieten

  • eine qualifizierte und praxisnahe Ausbildung durch psychologische, medizinische und pädagogische Seminarleitung
  • intensives Lernen durch begrenzte Teilnehmerzahl
  • ausführliche Seminarunterlagen für Sie als Kursleiterin
  • Supervision auf Wunsch im Anschluss an die Ausbildung in Gruppen oder einzeln
  • jährlich themenbezogene Weiterbildungsangebote

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Ausbildungsinhalte

Psychologische Grundlagen

Allgemeine Psychologie

  • Lerntheorien
  • Entspannungstechniken und Lernprozesse 

Sozialpsychologie

  • Einflüsse auf das menschliche Verhalten 
  • Die verschiedenen Arten von Gruppen
  • Der Prozess der Gruppenbildung
  • Führungsstile 

Gruppendynamik - Arbeiten in und mit Gruppen

  • Grundlagen zum Verständnis von Gruppenprozessen
  • Konflikte und Lösungsmöglichkeiten
  • Modelle der Gruppenleitung/ -gestaltung
  • Regeln für das Geben und Empfangen von Feedback  
  • Supervision der Trainingseinheiten 

Klinische Psychologie - Einblick in verschiedene 

  • psychische Störungsbilder
  • Angststörungen und Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
  • Angststörungen und Entspannungsverfahren 
  • Kennzeichen von pathologischen Ängsten
  • Depressionen und Entspannungsverfahren
  • Psychosen

Medizinische Grundlagen 

Anatomie/Physiologie

  • Nervensystem
  • Muskulatur

Stress und Psychosomatik

  • Stressphasen
  • Ursachen von Stress
  • Stress-Modell und Stress-Management
  • Stressfolgen
  • Maßnahmen gegen Stress
  • Veränderung während der AT-Übung 

Psychosomatische Erkrankungen

  • Körperliche Aspekte psychosomatischer Erkrankungen
  • Modelle zur Entstehung von Krankheit/Gesundheit 
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Fallbeispiele
  • Entspannungsverfahren und Psychosomatik 

Notfälle

  • Verhaltensregeln 
  • Maßnahmen
 

Die Entspannungsverfahren in Theorie und Praxis 

Der theoretische Teil

Grundlagen des Autogenen Training (AT) nach Schultz

  • Entspannungsverfahren – Ursprung aus der Hypnoseforschung
  • Wirksamkeit und Ziel
  • Vorversuche und geistige Konzentration 

Grundlagen der Progressiven Muskelrelaxation (PMR) nach Jacobson
und Bernstein/Borkovec

  • Ursprung und Entstehung
  • Das Grundprinzip
  • Reduzierung auf sieben bzw. vier Muskelgruppen
  • Umgang mit Schwierigkeiten bei der PMR-Übung  

Rahmenbedingungen des AT und der PMR

  • Aufgeschlossenheit und Mitarbeit
  • Ort - Zeitpunkt - Dauer
  • Die Seminarleitung  

Die Trainingseinheiten des AT und der PMR

  • Methodischer Aufbau der Trainingseinheiten 
  • Körperhaltung 
  • Systemischer Aufbau der Einheiten
  • Körpersensationen 

Der praktische Teil

  • Autogenes Training (AT) 
  • Progressive Muskelrelaxation (PMR) 
  • Atemübungen 
  • Meditation
  • Geleitete Imagination
  • Qi Gong (durch Gastreferent/in)
  • Yoga (durch Gastreferent/in) 
  • Reiki (durch Gastreferent/in

Vertieftes Selbst-Erlernen des AT und der PMR mit dem Ziel der Weitervermittlung.  


Entspannungsverfahren für Kinder

Der theoretische Teil

  • Kinder und Stress
  • Kindgerechte Entspannungsverfahren
  • Durchführungsbedingungen
  • Indikation und Kontraindikation  

Der praktische Teil

  • AT für Schulkinder 
  • PMR für Schulkinder
  • Entspannungsübungen in Anlehnung an das AT (für Kindergartenkinder)
  • Phantasiereisen mit Elementen aus dem AT (für Kindergartenkinder)
  • Sinnesübungen/Meditative Übungen 
  • Atemübungen 

Berufskunde

  • Informationen zur Ausübung der Tätigkeit 
  • Werbung/Prospekte 
  • Steuertipp  

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Dauer/Kosten/Voraussetzungen

Allgemeines

 
Ausbildungsbeginn jeweils im September eines Jahres
 

Dauer

10 Monate / 120 Stunden – jeweils einmal im Monat
Sa  10.00 Uhr - 18.00 Uhr
So  10.00 Uhr - 14.00 Uhr
 

Achtung bei KURS EP 2 geänderte Uhrzeiten!

Sa  10.00 Uhr - 18.00 Uhr
So  09.00 Uhr - 13.00 Uhr
 
 

Kosten  1650 Euro

10 Monatsraten zu 165 Euro sind möglich.
Die Ausbildungsgebühren, sowie die Fahrt- und
Übernachtungskosten sind steuerlich voll absetzbar.
 

Voraussetzungen

Berufliche Qualifikation im sozialen/therapeutischen Bereich, oder im Gesundheitswesen.

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Teilnahmebedingungen/Abschluss

Teilnahmebedingungen

  • Eigenverantwortung
  • Regelmäßige Teilnahme an den Seminaren
  • Regelmäßige Durchführung der erlernten Entspannungstechniken (AT und PMR)
 

Abschluss

Nach Gestaltung einer Übungseinheit in Theorie und Praxis, sowie der Bearbeitung einiger Prüfungsfragen erhalten Sie das Zertifikat „Entspannungspädagoge/in für Erwachsene und Kinder. Seminarleiter/in für Autogenes Training“, Seminarleiter/in für Progressive Muskelrelaxation. 
 

Die Fortbildungsreihe ist nach dem rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anerkannt. (§ 7 BFG Rheinland-Pfalz)

Hinweis: Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann auf Antrag nach §8 BFG ein pauschalierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts erstattet werden.
Weitere Informationen: www.bildungsfreistellung.rlp.de

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