»Der Körper ist an keiner Stelle ohne Seele, weil sie mit ihrer eigenen Wärme den ganzen Körper durchströmt.«
Hildegard von Bingen
Ausbildung zur Fachkraft für Inklusionspädagogik
Qualifizierte Ausbildung durch Ärztin, Pädagogen und Therapeuten
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Allgemeine Informationen
Inklusionspädagogen/innen verfügen über ein breites Spektrum an integrationstheoretischem Wissen und praktischen Methoden, um integrative/inklusive Prozesse in der Gruppe, aber auch gruppenübergreifend anzuregen und zu begleiten. Sie stehen betroffenen Eltern beratend zur Seite und wissen um die Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen vor Ort.
Möglichkeiten
- Mitarbeit in integrativen Gruppen (Krippe, Kita, Hort, Schule)
- Durchführung von Einzelintegrationsmaßnahmen (Kita, Schule)
- Übernahme einer Leitungsfunktion je nach Grundqualifikation
- Erstellen von Förder- und Entwicklungsplänen
- Schreiben fundierter Entwicklungsberichte
- Beratung und Unterstützung betroffener Eltern
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
- Referentin im Bereich Erwachsenenbildung
- freiberufliche Tätigkeit als Referentin an der VHS/Abendakademie
- Fortbildung für Erzieherinnen Durchführung von Einzelintegrationsmaßnahmen (Kita, Grundschule)
Wir bieten
- eine qualifizierte und praxisnahe Ausbildung durch heilpädagogische, medizinische und sprachheilpädagogische Seminarleitung
- intensives Lernen durch begrenzte Teilnehmerzahl
- ausführliche Seminarunterlagen für Sie als persönlichen Leitfaden
Ausbildungsinhalte
- Was ist Integration? – Was ist Inklusion?
- Kriterien inklusiver Pädagogik
- Integrations- und Inklusionspädagogik als Weg der Bildung und Selbstbildung
- Der Beruf des Integrations- und Inklusionspädagogen
- Gesetzliche Grundlagen
- Was ist Diagnostik?
- Verschiedene Methoden im diagnostischen Prozess
- Kennenlernen verschiedener Testverfahren
- Diagnostik als Grundlage der Inklusionsmaßnahme
- Was ist Behinderung?
- Fachgebiet der Sozialpädiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Störungsmöglichkeiten der Entwicklung
- Exogene Auslöser
- Genetisch bedingte Entwicklungsstörungen - Schlussstörungen des ZNS
- Störungen der motorischen Entwicklung
- Störungen der sozio-/emotionalen Entwicklung
- Epilepsie
- Entwicklungs- und Wahrnehmungsstörungen
- Lern- und Aufmerksamkeitsstörungen
- Zentrale Koordinationsstörungen
- Kognitive Beeinträchtigungen
- Schwerstmehrfachbehinderungen
- Autismusspektrumstörung
- Seh- und Hörbehinderungen
- Was ist Sprache?
- Bedingungsfaktoren für einen gelingenden Spracherwerb
- Ursachen für Störungen der Sprachentwicklung
- Diagnostische Verfahren
- Arten von Sprachstörungen und Sprachentwicklungsstörungen
- Gebärdenunterstützte Kommunikation und andere Methoden in der inklusiven Arbeit
- Was ist Wahrnehmung? – Was ist Lernen?
- Bedeutung von Wahrnehmung und Bewegung die kindliche Entwicklung
- Sinne und ihre Funktionen
- Arten von Wahrnehmungsstörungen
- Förderung von Wahrnehmungsfunktionen
Im Bereich Schwerstmehrfachbehinderungen
- Basale Stimulation
- Psychomotorik - Motopädagogik
- Heilpädagogische Rhythmik
- Geführte Problemlösungen nach Affolter
- Im Bereich Verhaltensauffälligkeiten
Kommunikation in der Inklusionspädagogik
- Kommunikationstheorien
- Kommunikationstechniken und -methoden
- Kommunikation mit Eltern, Angehörigen, Betreuern
- Feedback und Feedbackverfahren
- Konflikte – Konfliktlösung
- Kollegiale Beratung
Dauer/Kosten/Voraussetzungen
Allgemeines
Dauer
Kosten: 1650 Euro
(bzw. ca. 1150 Euro bei gleichzeitiger Bewilligung des QualiSchecks bzw. Prämiengutschein ESF)
Voraussetzungen
Teilnahmebedingungen/Abschluss
Teilnahmebedingungen
- Eigenverantwortung
- Regelmäßige Teilnahme an den Seminaren
Empfehlung für Nicht-Pädagog*innen und Quereinsteiger*innen:
Personen ohne pädagogische Ausbildung empfehlen wir den Besuch unseres eineinhalb-tägigen Seminars Grundlagen der Pädagogik in Theorie und Praxis. Alle Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Homepage. Der Besuch dieses Seminars ist allerdings keine Pflicht.
Abschluss
„Fachkraft für Inklusionspädagogik“.
Die Fortbildungsreihe ist nach dem rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anerkannt. (§ 7 BFG Rheinland-Pfalz)
Hinweis: Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann auf Antrag nach §8 BFG ein pauschalierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts erstattet werden.
Weitere Informationen: www.bildungsfreistellung.rlp.de