Kinderyoga - Yoga als Weg zur Entspannung

zweitägiges Seminar

Bitte beachten Sie: Der ursprünglich geplante 6.3.2020 musste aus Krankheitsgründen abgesagt werden. Ersatztermin ist der 8.5.2020.

 

Yoga hat mich neben den positiven körperlichen Effekten im seelischen sowie emotionalen Bereich sehr stark bereichert. Ich bekomme durch meine Yoga Praxis einen schönen und leichten Zugang zu mir selbst. Dieses Geschenk möchte ich weitergeben.
Bei meiner Arbeit mit Kindern habe ich feststellen können, dass diese die gezielte Bewegung lieben. Die Wirkung der Körperübungen ( Asanas ) schafft eine gute Verbindung zwischen Innen und Außen, so dass die Kinder ihre Emotionen spüren und nach außen tragen können. Ein lohnenswertes Ziel, um mit sich selbst und Anderen liebevoll umgehen zu können.
Durch die Yoga Praxis verbessern sich außerdem auch die Körperwahrnehmung, das Körpergefühl und die Motorik. Dies sind wichtige Bausteine für die körperliche und die gesamte kindliche Entwicklung. Der natürliche Bewegungsdrang des Kindes und die Freude am „Tun“ finden im Kinderyoga einen großen Schatz an Möglichkeiten. Denn Kinder üben nicht Yoga, sie sind Yoga! Machen wir uns gemeinsam auf den Weg:)…Namasté

Inhalte des Seminars:

  • Was ist Yoga und wie ist Yoga entstanden
  • Ziele des Yoga
  • Die goldenen Yogaregeln
  • Wie Yoga bei Kindern wirkt
  • Yoga – Rituale (die 3 „R“)
  • Die verschiedenen Arten von Haltungen
  • Didaktik und Methodik des Yogaunterrichts mit Kindern
  • Die fünf Säulen des Yoga
  • Erlernen von Yogafiguren „Asanas“, mit denen wir Yoga-Geschichten entstehen lassen
  • Kennenlernen verschiedener Methoden zur Entspannung (Fantasiereisen, Massagegeschichten, etc.)
  • „Yogaatmung“
  • Mudras und Mantras, die Kinder lieben

Wir werden Beispielstunden durchführen und darüber reflektieren, wie diese in Tagesstätten, Kitas, Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden können.

Bitte mitbringen:

bequeme Kleidung, eventuell Übungsmatte, leichte Decke, kleines Kissen
 
 
Die Fortbildung ist anerkannt nach dem rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (BFG § 7 Abs. 3 Nr. 4). Siehe http://www.bildungsfreistellung.rlp.de