Herausforderndes kindliches Verhalten im pädagogischen Alltag



zweitägiges Seminar - Es gibt noch freie Plätze!

Ein Kind kann eine ganze Gruppe „aufmischen“, in einer Gruppe „untergehen“, die Stimmung beeinträchtigen und zu täglichen, energieraubenden Konflikten beitragen. Wenn von Kindern mit auffälligem Verhalten die Rede ist, fällt die sprachliche Zuordnung im pädagogischen Alltag häufig bewertend aus: Das Kind wird als „gestört“, „verhaltensauffällig“ oder „verhaltenskreativ“ eingeordnet. Gemeint ist damit ein „norm“-abweichendes Verhalten des Kindes im emotionalen Bereich sowie im Sozialverhalten. Tatsächlich empfinden Pädagogen/-innen den Umgang mit diesem Kind meist als besonders schwierig und belastend. In der Praxis wird deshalb zunehmend auch vom „herausfordernden“ Verhalten eines Kindes gesprochen.

In der pädagogischen Praxis geht es also darum, sich auf eine besondere Art und Weise zu kümmern – um das betroffene Kind, um die anderen Kinder in der Gruppe, um Lösungen im Rahmen der Team- und Elternarbeit und zuletzt auch und besonders um sich selbst. Da dieses Kümmern manchmal viel Kraft abverlangt, beschäftigen wir uns im Seminar neben der theoretischen Auseinandersetzung zum Umgang mit herausforderndem Verhalten auch mit konkreten Unterstützungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis und mit unserer eigenen Psychohygiene (Selbstfürsorge). Wir üben Fallarbeit anhand eines mitgebrachten Falles und anhand von Beispielfällen aus der Praxis.

Ein Seminarskript wird zur Verfügung gestellt.

 

Inhalte des Seminars:

 

  • Begriffsklärung „Verhaltensauffälligkeit“
  • Symptome, Ursachen, Erklärungsansätze
  • Die emotionale Entwicklung des Kindes
  • Prinzipien der Eltern- und Teamarbeit im Kontext von auffälligem Verhalten
  • Konkrete Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Praxis
  • Fallarbeit in Form von lösungsorientierter kollegialer Fallberatung
  • Psychohygiene

 

Zielgruppe: Pädagogen/-innen, Quereinsteiger und Interessierte

 

Die Fortbildung ist anerkannt nach dem rheinlandpfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (BFG § 7 Abs. 3 Nr. 4). Siehe http://www.bildungsfreistellung.rlp.de